Asset Purchase Programme (APP) (2024)

Am 22. Januar 2015 kündigte der EZB-Rat ein erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP) an. Damit dehnte das Eurosystem seine Ankäufe auf Anleihen aus, die von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen begeben werden (Public Sector Purchase Programme; PSPP). Das erweiterte Programm schließt die bereits Ende 2014 aufgelegten Ankaufprogramme für Asset-Backed Securities (Asset-Backed Securities Purchase Programme; ABSPP) und für gedeckte Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme; CBPP3) mit ein. Am 10. März 2016 beschloss der EZB-Rat, das Anleihekaufprogramm um Ankäufe von Unternehmensanleihen des Nicht-Finanzsektors (Corporate Sector Purchase Programme; CSPP) zu erweitern. Mit dem APP zielte das Eurosystem auf die Senkung langfristiger Zinsen und auf die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität ab, um auf die seinerzeit zu niedrige Inflationsrate zu reagieren und mittelfristig Preisstabilität zu gewährleisten.

Seit Beginn der Wertpapierankäufe im Rahmen desAPPwurden die Nettoankaufvolumina regelmäßig angepasst und in folgenden Höhen durchgeführt.

  • März2015 bis März2016: 60Mrd€ pro Monat
  • April2016 bis März2017: 80Mrd€ pro Monat
  • April2017 bis Dezember2017:60Mrd€ pro Monat
  • Januar2018 bis September2018: 30Mrd€ pro Monat
  • Oktober2018 bis Dezember2018: 15Mrd€ pro Monat
  • Januar2019 bis Oktober2019: keine Nettoankäufe
  • November2019 bis März2022: 20Mrd€ pro Monat (zusätzlich insgesamt 120Mrd€ von März2020 bis Dezember2020)
  • April2022: 40Mrd€
  • Mai2022: 30Mrd€
  • Juni2022: 20Mrd€
  • Juli2022 bis Februar 2023: keine Nettoankäufe
  • März 2023 bis Juni 2023: keine Nettoankäufe und Abbau des APP-Portfolios um durchschnittlich 15 Mrd € monatlich.

Am 15. Juni 2023 bestätigte der EZB-Rat, dass die Reinvestition von Vermögenswerten im APP ab Juli 2023 beendet wird.

Der aktuelle Bestand imAPPwird wöchentlich im konsolidierten Wochenausweis des Eurosystems veröffentlicht.

Covered Bond Purchase Programme3(CBPP3)

Am 2.Oktober2014 beschloss derEZB-Rat die operativen Modalitäten zum Ankauf von gedeckten Schuldverschreibungen (CBPP3). Das Ankaufprogramm hat zum Ziel, die Transmission der Geldpolitik zu verstärken, indem es die Kreditversorgung der Wirtschaft unterstützt und damit gleichzeitig eine geldpolitische Lockerung bewirkt.

Die Ankäufe von auf Euro lautenden gedeckten Schuldverschreibungen, die notenbankfähig gemäß dem geldpolitischen Sicherheitenrahmen des Eurosystems sind, begannen am 20.Oktober2014 und fanden sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt statt.

Asset-Backed Securities Purchase Programme(ABSPP)

Ebenfalls in der Presseerklärung vom 2.Oktober2014 stellte dieEZBdie Modalitäten für den Ankauf von Asset-Backed Securities (ABS) vor. Die Käufe einfacher und transparenterABSvon privaten Emittenten am Primär- und Sekundärmarkt begannen am 21.November2014. Ab März 2023 wurden im Rahmen des ABSPP lediglich Käufe am Sekundärmarkt durchgeführt. Die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Banque de France, die Banca d‘Italia, die Nederlandsche Bank, die Banco de España und die Deutsche Bundesbank tätigten Ankäufe im Rahmen desABSPPim Auftrag des Eurosystems.

Public Sector Purchase Programme(PSPP)

Am 22.Januar2015 stellte dieEZBdas Programm zum Ankauf von Anleihen von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen vor. Am 3.Dezember2015 wurde vomEZB-Rat die Einbeziehung von Anleihen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften beschlossen. In der Pressemitteilung vom 10.März2016 gab derEZB-Rat bekannt, die je Emittent und Emission geltende Obergrenze für Ankäufe von Wertpapieren zugelassener internationaler Organisationen und multilateraler Entwicklungsbanken von 33% auf 50% zu erhöhen.

Im Hinblick auf hypothetische Verluste desPSPPwären Verluste aus Ankäufen von Wertpapieren internationaler und supranationaler Institutionen gemeinsam zu tragen. Der Anteil dieser Wertpapiere an den Ankäufen von Vermögenswerten imPSPPwurde vomEZB-Rat am 10.März2016 von 12% auf 10% gesenkt. Diese Wertpapiere wurden nur von nationalen Zentralbanken erworben. Die übrigen Ankäufe von Vermögenwerten wurden von den nationalen Zentralbanken und derEZBdurchgeführt. Die nationalen Zentralbanken konzentrierten sich dabei im Wesentlichen auf öffentliche Titel ihres jeweiligen Heimatlandes. Hypothetische Verluste aus Anleihen von Zentralstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie Emittenten mit Förderauftrag trägt die jeweilige nationalen Zentralbankselbst. Im Einklang mit der Verringerung des Anteils von Wertpapieren europäischer Institutionen auf 10%, wurde der Anteil derEZBan den angekauften Vermögenswerten, für die eventuelle Verluste gemeinsam zu tragen wären, von 8% auf 10% erhöht. Im Ergebnis unterliegen somit weiterhin 20% der Ankäufe von Vermögenswerten imPSPPdem Prinzip der Risikoteilung, während die Risikoteilung für 80% der erworbenen Titel ausgeschlossen ist.

Die Ankäufe begannen am 9.März2015 und finden nur am Sekundärmarkt statt.

Grundsätzlich ist gemäß den Regularien des Eurosystems die Nutzung von Auktionen als ergänzendes Verfahren neben bilateralen Geschäften für spezifische Marktsegmente im Rahmen des Public Sector Purchase Programme (PSPP) zugelassen. Allerdings werden die monatlichen Auktionen im Rahmen desPSPPgemäß der besonderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für den Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors durch die Deutsche Bundesbank über das Bloomberg Auction System (BAS) bis auf Weiteres nicht durchgeführt.

Corporate Sector Purchase Programme(CSPP)

Ebenfalls am 10.März2016 beschloss derEZB-Rat, dasAPPum den Ankauf von auf Euro lautenden Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen des Nicht-Finanzsektors zu ergänzen. Dadurch konnte das Eurosystem im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors Anleihen von Nicht-Banken mit Sitz im Euro-Währungsgebiet erwerben. Anleihen von Kreditinstituten oder von Unternehmen, deren Muttergesellschaft zu einer Bankengruppe gehört, wurden nicht berücksichtigt.

Die Ankäufe begannen am 8.Juni2016 und fanden in der Regel sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt (bei öffentlichen Unternehmen nur Sekundärmarkt, analogPSPP) statt. Die Nationale Bank van België / Banque Nationale de Belgique, die Banque de France, die Banca d’Italia, die Banco de España, die Suomen Pankki/Finlands Bank und die Deutsche Bundesbank, tätigten Ankäufe im Rahmen desCSPPim Auftrag des Eurosystems.

Mit Ankündigung des temporärenPEPP(Pandemic Emergency Purchase Programme) wurden auch die zulässigen Laufzeitenbänder für ankaufbare Anleihen im Rahmen desCSPPerweitert. Anleihen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als 365/366Tagen waren ab diesem Zeitpunkt mit einer Restlaufzeit von mindestens 28Tagen sowohl imPEPPals auch imCSPPankaufbar. In diesem Zusammenhang werden auch nicht-finanzielle Commercial Paper (CP) mit ausreichender Kreditqualität für den Ankauf imCSPPzugelassen.

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Author: Eusebia Nader

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